Vermieter aufgepasst! In Sachen Verordnungen rund um die Heizung gibt es mal wieder aktuelle Infos für Immobilienbesitzer. Denn seit dem 1. Oktober 2024 ist eine neue Regelung gemäß §60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft, die Heizungen mit Wasser als Wärmeträger betrifft. Damit haben sich die Prüf- und Optimierungspflichten für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern erweitert. Sie gelten für alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, die in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben werden. Auch ein hydraulischer Abgleich ist nun Pflicht um Energieverluste zu minimieren und die Effizienz von Heizsystemen zu steigern. Während die bisherige Verordnung ausschließlich Eigentümer und Betreiber von Gasheizungen in die Pflicht nahm, müssen seit Anfang Oktober nach dem GEG unabhängig vom Brennstoff alle mit Wasser betriebenen älteren Heizungen fristgemäß überprüft und optimiert sowie neu installierte Heizungen hydraulisch abgeglichen werden. So müssen nach dem 30. September 2009 installierte Heizungen innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach deren Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung unterzogen werden. Für alle vor dem 1. Oktober 2009 installierten Heizungen gilt die Frist bis zum 30. September 2027. Wer den geltenden Plichten zur Heizungsprüfung und zum hydraulischen Abgleich nicht nachkommt, kann mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sollten also handeln! Sprechen Sie uns an, um die neuen Vorgaben fristgerecht umzusetzen! Als Ihr Heizungsfachbetrieb übernehmen wir gerne die Prüfung und Optimierung Ihrer Heizungsanlagen und gleichen Ihr Heizungssystem hydraulisch ab.